Stadt Gunzenhausen - Blick auf den Marktplatz

Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 finden in den EU-Mitgliedstaaten die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wahltag in Deutschland ist Sonntag, 9. Juni 2024. Zum Stichtag 28. April 2024 werden die Wählerverzeichnisse für die Stadt Gunzenhausen erstellt.


Wahlberechtigt

Grundsätzlich sind alle Menschen in Deutschland wahlberechtigt, die die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates besitzen und in Deutschland eine Wohnung haben oder sich dort gewöhnlich aufhalten. Demnach dürfen nicht nur Deutsche wählen, sondern auch alle anderen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Neu bei der Europawahl 2024 ist, dass man bereits ab 16 Jahren wählen darf - bisher lag das Wahlalter bei 18 Jahren.

Ein Deutscher ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt. Ein Unionsbürger ist vom Wahlrecht ausgeschlossen, wenn er infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder er in dem Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt (Herkunfts-Mitgliedstaat), infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung das Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht besitzt.

Weitere Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist, dass die wahlberechtigte Person seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem EU-Mitgliedstaat gemeldet sein muss. Falls EU-Bürgerinnen oder EU-Bürger ihren Wohnsitz nicht in ihrer Heimat, sondern woanders im EU-Ausland haben, müssen sie sich entscheiden, wo sie wählen: in dem Land, in dem sie leben oder im Herkunftsland.

Außerdem muss man ins Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde eingetragen sein, um eine Stimme abgeben zu dürfen. Wenn Sie als EU-Bürgerin oder EU-Bürger bereits bei der Europawahl 1999 oder einer späteren Europawahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren und zwischenzeitlichen nicht ins Ausland weggezogen waren, sind Sie bereits im Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten wie alle Wahlberechtigten von der Heimatgemeinde spätestens bis zum 21. Tag vor der Europawahl eine Wahlbenachrichtigung. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie bis spätestens am 21. Tag vor der Europawahl bei der Heimatgemeinde die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen

Nach Zustellung der Wahlbenachrichtigungen haben Sie bis Montag, 3. Juni 2024, 23 Uhr, die Möglichkeit Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dazu benötigen Sie Ihren persönlichen Wahlbenachrichtigungsbrief.

Informationen zur Briefwahl

Wer am Wahltag nicht zur Wahl gehen kann, für den besteht die Möglichkeit, durch Briefwahl zu wählen. Die wählende Person muss dazu einen Antrag stellen, wozu sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden kann.

Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden allen Wahlberechtigten bis spätestens 19. Mai 2024 zugesandt.

Wahlscheinunterlagen können auch online beantragt werden. Die Stadt Gunzenhausen bietet über das Rathaus Service-Portal ein Online-Formular zur Beantragung an. Auch mit Hilfe eines Smartphones, bzw. Tablets und dem persönlichen QR-Code, der auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, ist die Beantragung möglich. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden die persönlichen Angaben - wie auf den Wahlbenachrichtigungsbriefen aufgedruckt - benötigt. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt.

Die beantragten Unterlagen können durch die wahlberechtigte Person persönlich oder eine bevollmächtigte Person abgeholt werden oder an die Wohnanschrift oder eine abweichende Wohnadresse gesandt werden.

Der Wahlbrief muss bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18.00 Uhr bei der Stadt Gunzenhausen abgegeben oder in den Hausbriefkasten, Marktplatz 23 eingeworfen werden.

Bei Rücksendung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist der Wahlbrief nicht freizumachen. Wünscht man eine besondere Beförderungsform, z.B. Expressbrief oder Einschreiben, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt selbst getragen werden. Bei Rücksendungen aus dem Ausland muss für den Wahlbrief das im Einlieferungsland zu entrichtende Entgelt bezahlt werden.

Für Rückfragen stehen Ihnen
Herr Stützer
Frau Hansel
Frau Kröppel und
Frau Volkert
im Einwohnermeldeamt der Stadt Gunzenhausen, Rathaus, Zimmer 3,

oder unter den Tel. Nrn. 09831/508-127, -128, -129

Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr,
Montag und Dienstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag, von 14.00 bis 17.00 Uhr und
Freitag, von 8.00 bis 12.30 Uhr

gerne zur Verfügung.

Informationen der Bundeswahlleiterin

Informationen über das Wahlrecht für Deutsche im Ausland sowie in Deutschland lebende Unionsbürgerinnen und -bürger finden Sie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin



Bekanntmachungen zur Europawahl

Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung Nr. 75/2024