Stadt Gunzenhausen - Verwaltung
Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

Interne Meldestelle für Hinweisgebende - Stadt Gunzenhausen und Hospitalstiftung Gunzenhausen

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen.

Für die Stadt Gunzenhausen und die Hospitalstiftung Gunzenhausen wurde eine gemeinsame interne Meldestelle eingerichtet.

Wenn Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei der Stadt Gunzenhausen oder der Hospitalstiftung Gunzenhausen haben, können Sie diese auf sicherem Weg melden. Alle Hinweise werden streng vertraulich behandelt.

An wen sich die Meldestelle richtet

Dieses Meldesystem - Interne Meldestelle für Hinweisgebende - richtet sich an alle Mitarbeitenden der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen, sowie an alle Personen, die in ihrem beruflichen Umfeld mit der Stadt Gunzenhausen oder der Hospitalstiftung Gunzenhausen Informationen über Missstände oder Rechtsverstöße erlangt haben (z.B. Lieferanten der Stadt Gunzenhausen, bzw. Hospitalstiftung Gunzenhausen).

Welche Inhalte können gemeldet werden?

§ 2 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetzes -HinSchG) regelt den sachlichen Anwendungsbereich für welche Meldungen und Offenlegungen das Hinweisgeberschutzgesetz gilt.

Dies sind zum Beispiel:

  • Verstöße, die strafbewehrt sind,
  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer  Vertretungsorgane dient
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen  Atomgemeinschaft z.B.

    • zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich  der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen,  zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse,
    • zum Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) gemäß deren Artikel 2,
    • zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des § 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes

Bitte beachten Sie, dass die o.g. Auflistung nur einen Auszug darstellt. Den gesamten Anwendungsbereich können Sie hier einsehen.

Auf welchen Wegen kann eine Meldung erfolgen?

Meldungen können Sie bei der internen Meldestelle für Hinweisgebende der Stadt Gunzenhausen und Hospitalstiftung Gunzenhausen abgeben per Telefon, Brief oder auch in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt zur internen Meldestelle für Hinweisgebende:

Postweg:
Stadt Gunzenhausen
„Interne Meldestelle“
Marktplatz 23
91710 Gunzenhausen

Oder per Einwurf in den Briefkasten der Stadt Gunzenhausen, Marktplatz 23; Zusatz: „Interne Meldestelle“

Telefonisch:
01744901692

Auf Wunsch auch gerne in persönlicher Besprechung.

Außerdem kann die Meldung auch bei einer externen Meldestelle erfolgen, z.B. beim Bundesamt für Justiz, der externen Meldestelle des Bundes. Bevorzugt soll die Meldung bei der internen Meldestelle erfolgen.

Ablauf einer Meldung
  • Die Angabe Ihres Namens und einer Kontaktmöglichkeit für etwaige Rückfragen wäre für die Bearbeitung hilfreich. Eine Meldung kann jedoch auch ohne Angabe der persönlichen Daten erfolgen. Die Angaben werden vertraulich behandelt.
  • Sie machen eine Angabe zum Schwerpunkt Ihrer Meldung.
  • Formulieren Sie Ihre Meldung in eigenen Worten.
  • Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung (sofern Sie Ihren Kontakt hinterlassen haben).
  • Ihre Meldungen nehmen wir auf, bearbeiten sie oder holen Einkünfte bei der hierfür zuständigen Stelle ein. Genaue Informationen zu den Schwerpunkten erhalten Sie während des Meldeprozesses, wenn Sie uns eine Kontaktmöglichkeit angeben.
Hinweise zum Datenschutz

Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. Auch bei Kontakt zu Ihnen als Hinweis gebender Person, zum Beispiel zur Anforderung weiterer Informationen, gilt das Vertraulichkeitsgebot.

Ihre personenbezogenen Daten werden entsprechend der in Artikel 5 DSGVO normierten Grundsätze verarbeitet und sind vor unbefugtem Zugriff geschützt.